Auszüge aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
- Eintrittsgelder, z.B. in die Residenz, sind im vereinbarten Honorar nicht enthalten.
- Die maximale Teilnehmerzahl beträgt bei Stadtführungen 25 Personen. Im Falle einer größeren Gruppengröße werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.
- Wird die geplante Zeitdauer der Führung auf Wunsch des Auftraggebers deutlich überschritten (mehr als 15 Min.), so ist ein Vergütungszuschlag von 40 € (Deutsch) für jede weitere Stunde fällig.
- Der Gast bzw. Auftraggeber kann den Auftrag bis einschließlich dem vierten Tag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen. Im Falle einer späteren Kündigung wird eine Ausfallvergütung i.H.v. 100 % des vereinbarten Honorars fällig. Erscheint der Gast bzw. der Auftraggeber am Tag der gebuchten Führung nicht zum vereinbarten Termin – sei es durch eigenes oder durch Fremdverschulden -, so wird eine Ausfallvergütung i.H.v. 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
- Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung der Gästeführerin möglichst frühzeitig per Mobiltelefon mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten ohne Rücksprache berechtigen die Gästeführerin generell zur Absage der Führung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
- Bild- und Tonaufnahmen der Gästeführerin sowie Mitschnitte des Führungsinhaltes sind nicht gestattet.
Die vollständigen AGBs zum Herunterladen finden Sie hier: